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   VGH Bayern, 08.11.2005 - 5 C 05.2289   

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https://dejure.org/2005,24345
VGH Bayern, 08.11.2005 - 5 C 05.2289 (https://dejure.org/2005,24345)
VGH Bayern, Entscheidung vom 08.11.2005 - 5 C 05.2289 (https://dejure.org/2005,24345)
VGH Bayern, Entscheidung vom 08. November 2005 - 5 C 05.2289 (https://dejure.org/2005,24345)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit; Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit durch Antragstellung auf Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit; Grundsatz der Vermeidung von Mehrstaatigkeit; Zeitliche Anknüpfungspunkte für die Anwendung der Neufassung ...

  • Judicialis

    GG Art. 16 Abs. 1; ; ZPO § 114; ; StAG § 25 Abs. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 22.06.1990 - 2 BvR 116/90

    Gerichtliche Aufklärungspflicht im Auslieferungsverfahren bei Behauptung der

    Auszug aus VGH Bayern, 08.11.2005 - 5 C 05.2289
    Damit kann der daran anknüpfende gesetzliche Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit nicht als Entziehung angesehen werden (vgl. BVerfG, B.v. 22.6.1990 - 2 BvR 116/90, NJW 1990, 2193; B.v. 10.8.2001 - 2 BvR 2101/00, DVBl. 2001, 1750).
  • BVerfG, 10.08.2001 - 2 BvR 2101/00

    Zum Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit bei Erwerb einer ausländischen

    Auszug aus VGH Bayern, 08.11.2005 - 5 C 05.2289
    Damit kann der daran anknüpfende gesetzliche Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit nicht als Entziehung angesehen werden (vgl. BVerfG, B.v. 22.6.1990 - 2 BvR 116/90, NJW 1990, 2193; B.v. 10.8.2001 - 2 BvR 2101/00, DVBl. 2001, 1750).
  • BVerwG, 21.05.1985 - 1 C 52.82

    Staatsangehörigkeitsausweis - Heimatschein - Irrtum - Deutsche

    Auszug aus VGH Bayern, 08.11.2005 - 5 C 05.2289
    a) Der Wortlaut legt im Hinblick auf mögliche zeitliche Anknüpfungspunkte für die Anwendung der Neufassung des § 25 Abs. 1 StAG vielmehr das Abstellen auf den Erwerb der ausländischen Staatsangehörigkeit nahe, weil damit - und nicht mit der Antragstellung - die Rechtsfolge des Verlusts der deutschen Staatsangehörigkeit unmittelbar verknüpft ist (vgl. BVerwG, U.v. 21.5.1985 - 1 C 52.82, BVerwGE 71, 309/312 zur Relevanz des Wohnsitzes im Zeitpunkt des Erwerbs der ausländischen Staatsangehörigkeit noch unter der Geltung der Inlandsklausel).
  • BVerwG, 09.05.1986 - 1 C 40.84

    Staatsangehörigkeit - Verlust der Staatsangehörigkeit - Einbürgerung der Eltern

    Auszug aus VGH Bayern, 08.11.2005 - 5 C 05.2289
    Erst auf der Grundlage entsprechender tatsächlicher Feststellungen kann mit Blick auf den in Art. 16 des Türkischen Staatsangehörigkeitsgesetzes (abgedruckt bei Bergmann/Ferid/Henrich, Internationales Ehe- und Kindschaftsrecht) vorgesehenen gesetzlichen Erstreckungserwerb gewürdigt werden, ob - im Zusammenhang mit ihrer eigenen Antragstellung - zumindest eine Willensbetätigung der Eltern vorliegt, die hinreichend deutlich den Willen nachweist, dass die Kinder von ihrer eigenen Einbürgerung erfasst sein sollen (vgl. BVerwG, U.v. 9.5.1986 - 1 C 40.84, NJW 1987, 1157/1158).
  • BVerfG, 08.12.2006 - 2 BvR 1339/06

    Verfassungsbeschwerde gegen Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit nach § 25

    Diese Auslegung entspricht der einhelligen fachgerichtlichen Rechtsprechung (vgl. neben den hier angegriffenen Entscheidungen: BayVGH, Beschlüsse vom 23. September 2005 - 5 C 05.2108 -, NVwZ-RR 2006, S. 732, vom 13. Oktober 2005 - 5 C 05.2369 - juris, - 5 C 05.2107 - juris, - 5 C 05.1781 - juris, vom 8. November 2005 - 5 C 05.2289 - juris, vom 6. Dezember 2005 - 5 C 05.2589 - juris, und vom 9. Januar 2006 - 5 C 05.2502 - juris; HessVGH, Beschluss vom 2. Mai 2006 - 12 TP 604/06 - uunveröffentlicht, VG Ansbach, Urteil vom 14. Dezember 2005 - AN 15 K 05.02076 -, juris, sowie Beschlüsse vom 9. Juni 2005 - AN 15 K 05.01403 - juris, und vom 7. September 2005 - AN 15 E 05.02075 - juris; VG Bayreuth, Beschluss vom 16. August 2005 - B 1 E 05.672 - juris; VG Bremen, Beschluss vom 1. September 2005 - 4 V 1405/05 - juris, und vom 16. Dezember 2005 - 4 K 1316/05 -, unveröffentlicht) und wird auch in der Literatur - zum Teil vorbehaltlich verfassungsrechtlicher Bewertung - ganz überwiegend vertreten (vgl. Marx, in: GK-StAR, Stand: Juni 2006, § 25 StAG Rn. 58.1 ff.; Uslucan, ZAR 2005, S. 115 f.; Silagi, StAZ 2006, S. 134 ; Renner, www.migrationsrecht.net/gesetzgebung-auslaenderrecht/doppelte-staatsbuergerschaft-tuerken-deutscher-pass-ade.html; Senol, Doppelte Staatsbürgerschaft der türkischstämmigen Bevölkerung in Deutschland, www.jurblog.de/2005/05/26; wohl auch Engst, ZAR 2005, S. 227 ; a.A. mit verfassungsrechtlichen Gründen Odendahl, IPRax 2005, S. 320 ).
  • OVG Niedersachsen, 15.03.2006 - 10 LB 7/06

    Isolierte Anfechtungsklage gegen die Ablehnung eines Asylantrags; Iisolierte

    Wäre ein engerer Anwendungsbereich des § 14 a Abs. 2 AsylVfG beabsichtigt gewesen, hätte der Gesetzgeber sinnvollerweise durch eine spezielle Übergangsregelung angeordnet, dass sich das Verfahren für bereits vor dem 1. Januar 2005 geborene oder eingereiste Kinder von Asylbewerbern nach bisher geltender Rechtslage richten solle (vgl. zur parallelen Auslegung von Änderungen im Staatsangehörigkeitsrecht Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 8. November 2005, - 5 C 05.2289 -, juris ).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 21.09.2006 - 7 A 10483/06
    Dementsprechend enthält das Gesetz vom 15. Juli 1999 zu § 25 StAG keine Übergangsregelung des Inhalts, dass das alte Recht in den Fällen fortgelten solle, in denen vor Verkündung oder Inkrafttreten der Neuregelung bereits ein Antrag auf Wiedererwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit gestellt worden ist (so auch BayVGH, Beschluss vom 8. November 2005 - 5 C 05.2289 -, juris, Rn. 10 f.).
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